0 1 — — I D E F R Ü H E I I I N D U S T R E L L E E N T W C K L U N G N D U S B U R G I I 1 8 7 2 – 1 9 1 8 Von Planungen für weitere Neubauten in Neudorf und Duissern musste vorerst Abstand genommen werden. Die Bodenpreise waren dort so massiv gestiegen, dass der Vorstand befürchtete, für ent- sprechend teurere Häuser keine Käufer zu finden. Nun hieß es „ruhig abzuwarten, bis die Baulust sich unseren Grundstücken am Lith nähert“.43 Dort standen noch 9,3 ha zur Verfügung, die in den folgenden Jahren mit siebzehn Doppelhäusern und vier Einfamilienhäusern bebaut wurden.44 Im Zuge der Bauarbeiten in Wanheimerort für die neuen Doppel- und Einfamilienhäuser schuf die GEBAG dort 1897 neue Straßenzüge, für die seitens der Stadt ein „leichterer Ausbau, als sonst vorgeschrieben“, genehmigt worden war.45 Die Beschotterung bestand aus Kies oder Kesselasche, neben einer geringeren Straßenbreite fielen auch bei der Konstruktion des Bürgersteiges geringere Kosten an: Er wurde mit Asche aufgefüllt und mit einem Randstein von der Fahrbahn abgegrenzt. Um die gemeinnützige Bautätigkeit weiter zu stimulieren, entschied die Stadtverordnetenver- sammlung am 19. April 1898, die billigere Form des Straßenausbaus ab sofort für alle „Arbeiter- wohnstraßen“ Duisburgs zu genehmigen.46 Zwei Monate später, am 15. Juni, legte die städtische Baukommission die Namen und Linienführungen der künftigen Straßen fest: Ahorn-, Ulmen- und Tannenstraße sowie Dornstraße. Den Beschluss zur Anlegung der ebenfalls zum GEBAG-Siedlungs- gelände gehörenden Platanen- und Ginsterstraße fasste die Stadtverordnetenversammlung erst sechs Jahre später, die Bebauung begann aber erst 1914.47 Die Baumbezeichnungen sollten an die Reste des alten Duisburger Waldgebietes erinnern, die sich dort erhalten hatten.48 Noch 1898 beschloss die Stadt weitere Vergüns- tigungen: Künftig übernahm sie in den Eigen- heimsiedlungen für Arbeiter die Straßen- und Kanalbaukosten zur Hälfte und den Gehwegausbau vollständig. Die Anlieger durften die Zahlung der anteiligen Kosten bei dreiprozentiger Verzinsung auf drei Jahresraten strecken. Was ein „Arbeiter- wohnhaus“ im fraglichen Sinne sei, definierte die Baukommission in konkreten Maßen: Nicht höher als zehn Meter, mit nicht mehr als drei bis vier Wohnungen, die wiederum nicht mehr als zwei bis drei Zimmer haben durften. Der gewerbliche Arbei- terwohnungsbau war von den Vergünstigungen ausgenommen. Der städtischen Baukommission oblag die Prüfung der Verhältnisse.49 Auch die GEBAG errichtete zwischen 1897 und 1906 insge- samt sieben mehrgeschossige Wohngebäude, die anschließend verkauft wurden – ob sie deshalb aus den Vergünstigungen fielen, ist nicht bekannt. In den neu angelegten Straßen schritten die Bau- arbeiten rasch voran. Das Duisburger Adressbuch listete ein Jahr später schon sechzehn Häuser in der Ahornstraße, zwölf weitere in der Tannen- straße und acht Häuser in der Ulmenstraße auf. In der Dornstraße entstanden bis 1900 ebenfalls acht Häuser. Nicht alle, aber doch einen großen Teil der Neubauten hatte die GEBAG errichtet.50 Als das Jahrhundert zu Ende ging, blickte der Vorstand zufrieden auf das Erreichte. Seit ihrer Gründung hatte das gemeinnützige Unternehmen 236 Woh- nungen in 55 Gebäuden mit einem Gesamtwert Wert von knapp 590.000 Mark fertiggestellt.51 41