Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist die GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH (GEBAG), Tiergartenstraße 24-26, 47053 Duisburg.
Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind nicht an Facebook, sondern direkt an die GEBAG an sabine.lueck@gebag.de zu richten.


2. Teilnahme und Ausschluss

(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen.
(2) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von Kooperationspartnern sowie Mitarbeiter der GEBAG, die mit der Erstellung oder Abwicklung des Gewinnspieles beschäftigt sind oder waren.
(3) Eine Teilnahme über Gewinnspielclubs oder sonstige gewerbliche Dienstleister ist ausgeschlossen.
(4) Die Teilnahme erfolgt bei dem entsprechenden Facebook-Posting zum Gewinnspielaufruf auf der Timeline der GEBAG-Unternehmensseite auf der Facebook-Plattform per Mail an die angegebene E-Mail-Adresse.
(5) Teilnehmen kann jeder, der einen Facebook-Account hat, die GEBAG-Facebook-Seite liked und eine Mail an die im Post angegebene Mail-Adresse schreibt. 
(6) Teilgenommen werden kann bis 27.11.2024, 12:00 Uhr. 
(7) Kommentare und Bilder mit rassistischen, beleidigenden oder verachtenden Inhalten werden gelöscht und sind von der Teilnahme ausgeschlossen.  


3. Durchführung und Benachrichtigung der Gewinner

(1) Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
(2) Als Gewinn verlost werden 1x4 Plätze für das GEBAG-Wohnzimmer für das Spiel MSV Duisburg - Sportfreunde Lotte am 30. November 2024, Anstoß 14:00 Uhr.
(3) Der Gewinner wird am 27.11.2024 durch eine Antwort per E-Mail benachrichtigt. Die Gewinner haben den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung unverzüglich (bis spätestens 28.11.2024, 10:00 Uhr) der GEBAG gegenüber per E-Mail zu bestätigen und seinen vollen Namen zu nennen. Andernfalls ist die GEBAG berechtigt, neue Gewinner gemäß Auslosung zu bestimmen.


4. Haftung

Eine Haftung der GEBAG – gleich aus welchem Rechtsgrund – besteht nur, wenn ein Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Haftet die GEBAG gemäß dem vorstehenden Absatz für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den Umfang begrenzt, mit dessen Entstehen die GEBAG bei Vertragsschluss aufgrund der ihnen zu diesem Zeitpunkt bekannte Sachlage typischerweise rechnen muss. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldungsunabhängigen Einstandspflicht oder wenn der betreffende haftungsbegründende Umstand arglistig verschwiegen wurde. Soweit die Haftung der GEBAG gemäß den Regelungen zu diesem Haftungsausschluss ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. 


5. Datenschutz

Die beim Gewinnspiel erhobenen personenbezogenen Daten (von Facebook standardmäßig übermittelten Daten) werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels erhoben. Sie werden nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht und nicht an Dritte weitergegeben. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Einreichungen zum Gewinnspiel sowie die übermittelten personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, dessen Auslosung und Abwicklung von der GEBAG gespeichert werden. Die Einwilligung zur Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie jederzeit durch eine E-Mail an sabine.lueck@gebag.de widerrufen, damit erlischt gegebenenfalls auch die weitere Teilnahme am Gewinnspiel.

 
6. Vorzeitige Beendigung und Ausschluss vom Gewinnspiel

(1) Die GEBAG behält sich das Recht vor, jederzeit ohne Begründung und ohne Vorankündigung die Teilnahmebedingungen zu ändern, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Gewinnspiel ganz oder teilweise zu beenden oder zu unterbrechen.
(2) Die GEBAG behält sich ausdrücklich das Recht vor, Teilnehmer, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen.
(3) Falsch- und/oder Fehlangaben können zum Ausschluss am Gewinnspiel führen. 

 
7. Keine Barauszahlung und Rechtsweg

Der Gewinn kann nicht in bar ausgezahlt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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