Nach dem Versand der Nebenkostenabrechnung für 2024 erreichen uns in den letzten Tagen sehr viele Anfragen zu den gestiegenen Heizkosten im Zusammenhang mit der Fernwärmeversorgung. Wir verstehen sehr gut, dass die aktuellen Kostenbelastungen eine große Herausforderung darstellen.
Die Preisentwicklung bei der Versorgung mit Fernwärme wird durch unterschiedliche Faktoren bestimmt. Genau genommen berechnet sich der Arbeitspreis für Fernwärme durch die vertraglich vereinbarte Preisgleitklausel. Die Formel zur Berechnung umfasst Indizes des statistischen Bundesamtes und Börsenpreise der vergangenen 24 Monate. Die Fernwärme Duisburg veröffentlicht alle Preisbestandteile auf ihrer Internetseite.
Wichtigster Einflussfaktor auf den Arbeitspreis war in den letzten Jahren der Erdgaspreis. Dies gilt insbesondere für die Kundinnen und Kunden der Fernwärme in den Stadtbezirken Mitte, Süd, Rheinhausen und Hamborn, da hier die gelieferte Wärme zum wesentlichen Teil auf den Entwicklungen der Erdgasbörsenpreise fußt. Die extrem hohen Preise für Erdgas haben sich aufgrund der vertraglich vereinbarten Preisgleitklausel erst mit Verzögerung auf den Preis für Fernwärme in 2023 und 2024 ausgewirkt und kommen dementsprechend mit dem Ende der staatlich subventionierten Energiepreisbremse und Auslaufen des abgesenkten Umsatzsteuersatzes nun auch bei den Kundinnen und Kunden an. Die Bundesregierung hatte diese hohen Kosten durch die Energiepreisbremsen und gesenktem Umsatzsteuersatz in der Abrechnung 2023 aufgefangen. Im Abrechnungsjahr 2024 kommen diese Leistungen aber nicht mehr zum Tragen, sodass unsere Kundinnen und Kunden als Endverbraucher nun wieder selbstständig die gesamten Kosten tragen müssen.
Seit Mitte 2024 sind die Fernwärmepreise in den Stadtbezirken Mitte, Süd, Rheinhausen und Hamborn nach der vertraglich vereinbarten Preisgleitklausel zwischen der GEBAG und der Fernwärme Duisburg schrittweise und spürbar gesunken. In diesen Versorgungsgebieten bedeutete das zuletzt vier Preissenkungen in Folge von 17,66 Cent im Januar 2024 auf 11,386 Cent ab Januar 2026. Das entspricht einer Preissenkung von 35,5 Prozent. Und auch zu Beginn 2026 setzt sich dieser Trend zunächst gemäß Preisgleitklausel weiter fort. Bei einen Durchschnittsnutzer (6.000 kWh/pro Jahr) ist mit einer Preisreduktion im Jahr 2025 inklusive Grundkosten von bis zu 250 EUR im Vergleich zum Jahr 2024 zu rechnen. Vertragsgemäß wird der Fernwärmepreis jeweils am 1. Januar und am 1. Juli eines Jahres angepasst.
Sollten GEBAG-Mieterinnen oder Mieter Fragen zu ihrer Abrechnung haben oder konkrete Erläuterungen benötigen, bitten wir diese, sich direkt an uns zu wenden.
GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH
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