Ab dem Tag der Schlüsselübergabe haben Sie genau 24 Stunden Zeit, um sich bei einem Stromversorger Ihrer Wahl anzumelden. Wer das vergisst, landet automatisch beim örtlichen Grundversorger – und der kann teurer sein. Zudem: Der Vertrag beim Grundversorger kann erst nach 14 Tagen gekündigt werden. Ein späterer Wechsel ist also nicht sofort möglich.
Viele Energieversorger – darunter auch die Stadtwerke – benötigen eine gewisse Vorlaufzeit. Es lohnt sich daher, den gewünschten Anbieter schon einige Tage vor dem Umzug zu informieren. So stellen Sie sicher, dass der Strom pünktlich und zu den gewünschten Konditionen fließt.
Beispiel 1: Der Vormieter meldet seinen Auszug nicht. Der Nachmieter vergisst ebenfalls die Anmeldung. Die Folge: Der bisherige Stromvertrag läuft weiter – auf Kosten des Vormieters. Dieser zahlt also auch nach dem Auszug weiter, bis er sich offiziell abmeldet.
Beispiel 2: Der Vormieter meldet sich ordnungsgemäß ab. Der Nachmieter wartet aber zu lange und meldet sich erst zwei Wochen nach dem Einzug. Dann kann zwar noch ein Vertrag in der Grundversorgung eingerichtet werden – aber rückwirkend mit höheren Kosten.
Wer auszieht, sollte den Stromvertrag mindestens zwei Werktage vorher kündigen. Andernfalls läuft der Vertrag weiter – selbst wenn man schon ausgezogen ist. Und der Stromverbrauch wird entsprechend weiter abgerechnet.
Damit alles glatt läuft, denken Sie bei Ihrem Umzug unbedingt an den Stromvertrag – am besten gleich zusammen mit dem Nachsendeauftrag und der Ummeldung erledigen. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen und unnötige Kosten.
Bei Fragen rund um Ihren Einzug oder zur neuen Regelung sprechen Sie uns gerne an – wir helfen weiter! Weitere Infos gibt es auch auf der Website der Stadtwerke Duisburg.