Wir alle sind bemüht, den Schutz der personenbezogenen Daten jederzeit sicherzustellen. Sollte es dennoch zu einem (unbeabsichtigten) Zwischenfall kommen, bei denen diese Daten externen unberechtigten und nicht autorisierten Personen oder Organisationen in die Hände fallen, so sind wir verpflichtet, diesen Vorfall dem LDI (Landesdatenschutzbehörde) zu melden.
Als Unternehmen müssen wir eine Verletzung des Schutzes von personenbezogenen Daten unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden der Verletzung melden.
Dem Beschäftigten entstehen, außer bei einem vorsätzlichen Vergehen, keine Nachteile.
Bitte zögern Sie nicht, sich an unseren Datenschutzbeauftragten oder den Datenschutzkoordinator Herrn Kai van der Hoven zu wenden!
Telefon: 0203.6004-0
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